| Konnossement |
Beförderungsdokument, das eine Empfangsbescheinigung und ein Auslieferungsversprechen der Reederei für die zur Beförderung übernommenen Güter enthält. Maßgehend für das Rechtsverhältnis zwischen Verfrachter (Seefrachtführer) und Empfänger. Gewöhnlich werden drei Originale gezeichnet, die handelsfähigsind und die Ware rechtlich vertreten ( Dispositionspapiere)´. man unterscheidet Namenskonnossemente, in denen die Auslieferung an einen bestimmten Empfänger vorgeschrieben ist, und Orderkonnossemente, die durch Indossament übertragen werden |
| Konnossementsklauseln |
| In den Konnossementen abgedruckte Beförderungsbedingungen der Schifffahrtsgesellschaft; im Stückgutverkehr gilt das Konnossement als Dokument des Frachtvertrages, so dass die Klauseln Vertragsbestandteil werden. Konnossementsbedingungen enthalten in der Regel recht weit gehende Haftungsbeschränkungen für Schäden während der Schiffsreise |
| Kontraktraten |
| Einzelne Schifffahrtskonferenzen gestehen den Verladern niedrigere Ausnahmefrachten zu, wenn sie einen Kontrakt für eine längere Schifffahrtsperiode abschließen |
| Kriegsrisikozuschlag |
| Zuschlag zur Seefracht, der bei der Verladung von Gütern an politisch unsichere Häfen & Länder erhoben wird. |
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